

Rechtliches
Rechtliches
Ganz ohne rechtlichen Content kommen wir leider nicht aus, deshalb:
Grundsätzlich gilt auch bei mir als Doula und Babycoach:
Meine Betreuung ersetzt keinesfalls die Betreuung einer Hebamme oder eines Arztes.
Ich sehe meine Leistungen als sinnvolle Ergänzung.
Ich grenze mich deutlich von dem Wunsch einer Alleingeburt ab, da dies nicht in mein Tätigkeitsfeld gehört, da ich keine medizinische Ausbildung besitze. Eine Geburt gehört in die Hände von erfahrenen Geburtshelfern und oder Ärzten.
Auch wenn wir eure Traumgeburt planen, gibt es die Möglichkeit, dass etwas anders kommt als erwartet.
Ich kann keine Garantie dafür übernehmen, dass all eure Wünsche erfüllt werden können.
Ich stehe gern für eure Wünsche während der Geburt ein, sollten Interventionen nötig sein um Mama und Baby vor Schäden zu bewahren, werde ich dies nicht verhindern können und wollen, denn dies liegt im Ermessen des Geburtshelfers bzw. des Krankenhauspersonals.
Bitte informiert mich immer über mögliche Überempfindlichkeiten/Allergien. Natürlich können sich diese durch die Hormonumstellung in der Schwangerschaft aber auch in der Stillzeit ändern. Es ist nur wichtig für mich diese zu kennen, wenn ich mit Düften oder Ölen arbeite. Auch wenn wir diese immer vorab testen.
Sollten Wünsche euerseits auftauchen, die ich nicht erfüllen kann, empfehle ich euch gern einen erfahrenen Kollegen.
Eine Berufshalftpflicht besteht bei Vertragsabschluss bei der RheinLand Servicedirektion Bayreuth für Doulas und Babycoaches.